GRUNDSTÜCK

Das richtige Grundstück zu finden, ist nicht immer einfach!

 

UNS KÖNNEN SIE FRAGEN – WIR HELFEN GERN WEITER!

Wir haben ein professionelles Netzwerk von Privatpersonen, Gemeinden und Maklern, welche regelmäßig neue Grundstücke an uns herantragen! Sobald das richtige Grundstück gefunden wurde, muss es noch auf seine Tauglichkeit geprüft werden!

Das Kaufanbot des Maklers zu unterschreiben, kann bei Nichtkauf dazu führen, dass die Provision des Maklers bezahlt werden muss. Es kann eventuell auch sein, dass der Grundstückseigentümer eine Schadensersatzklage einbringt. Wenn keine Finanzierungszusage versichert worden ist, sollte nur mit Vorbehalt unterschrieben werden.

Wir können weiterhelfen!

Wir haben ein professionelles Netzwerk von Privatpersonen, Gemeinden und Maklern, welche regelmäßig neue Grundstücke an uns herantragen! Sobald das richtige Grundstück gefunden wurde, muss es noch auf seine Tauglichkeit geprüft werden!

Das Kaufanbot des Maklers zu unterschreiben, kann bei Nichtkauf dazu führen, dass die Provision des Maklers bezahlt werden muss. Es kann eventuell auch sein, dass der Grundstückseigentümer eine Schadensersatzklage einbringt. Wenn keine Finanzierungszusage versichert worden ist, sollte nur mit Vorbehalt unterschrieben werden.

Wir können weiterhelfen!

Nicht vergessen!

Die Einsichtnahme in Flächenwidmungs- und Bebauungspläne ist sehr relevant.
Um zu erfahren, ob und wie auf dem gewünschten Grundstück gebaut werden darf, liegen bei den Gemeindeämtern die Flächenwidmungs- und Bebauungspläne zur allgemeinen Einsicht auf.

Ein weiterer Punkt, der beachtet werden muss, ist ein Grundbuchsauszug vor dem Kauf eines Grundstücks.

Überprüfen Sie vor dem Kauf eines Grundstücks auf jeden Fall im Grundbuch alle gesetzlichen Auflagen sowie Rechte und Beschränkungen, wie Eigentum der VerkäuferInnen, Hypotheken, Pfandrechte, Vorkaufsrechte, Wegerechte,
Kanäle, Leitungen, Bäche, Servitute.

Nicht vergessen!

Die Einsichtnahme in Flächenwidmungs- und Bebauungspläne ist sehr relevant. Um zu erfahren, ob und wie auf dem gewünschten Grundstück gebaut werden darf, liegen bei den Gemeindeämtern die Flächenwidmungs- und Bebauungspläne zur allgemeinen Einsicht auf.

Ein weiterer Punkt, der beachtet werden muss, ist ein Grundbuchsauszug vor dem Kauf eines Grundstücks.

Überprüfen Sie vor dem Kauf eines Grundstücks auf jeden Fall im Grundbuch alle gesetzlichen Auflagen sowie Rechte und Beschränkungen, wie Eigentum der VerkäuferInnen, Hypotheken, Pfandrechte, Vorkaufsrechte, Wegerechte, Kanäle, Leitungen, Bäche, Servitute.

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